Netzentgelte

Netznutzung (§27 Abs. 1 GasNEV)

Die Stadtwerke Landstuhl gewähren Dritten zu den jeweils gültigen gesetzlichen Bedingungen gegen Entgelt den Zugang zu seinem Gasversorgungsnetz. Die Netzentgelte entnehmen Sie bitte den folgenden Preisblättern: